Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §§ 2, 3) erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Darüber hinaus haben Personen für ein Kind/einen Jugendlichen/einen jungen Erwachsenen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen Kindergeld und Kinderzuschlag oder Kindergeld und Wohngeld erhalten.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:
- Leistungen für die Teilnahme an eintägigen oder mehrtägigen Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen;
- Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf;
- Leistungen für die Schülerbeförderung;
- Leistungen für eine Lernförderung;
- Leistungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule bzw. in der Kindertageseinrichtung;
- Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Nähere Informationen zu den Leistungen, zur Antragstellung etc. sind dem Informationsblatt, welches am Ende dieser Seite im Download-Bereich zur Verfügung steht, zu entnehmen.
Ebenfalls im Download-Bereich sind zur Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe das Antragsformular und auch weitere für die Beantragung notwendige Vordrucke hinterlegt. Diese Vordrucke sind ebenfalls beim Kreisjugendamt, Bildung und Teilhabe und bei der für den jeweiligen Leistungsbezieher zuständigen Behörden zu erhalten.
Ansprechpartner/-innen (ausgehend vom Wohnort und dem Nachnamen des Kindes):
Zuständig für die Gemeinden Beckingen und Perl:
Frau Andrea Laux
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
06861-80-276
06861-80-365
a.laux@merzig-wadern.de
Raum: 2.30, DG
Zuständig für die Gemeinde Losheim (Buchstaben A bis N):
Frau Maria Bruno
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
06861-80263
06861-80365
m.bruno@merzig-wadern.de
Raum: 2.26, DG
Zuständig für die Gemeinde Losheim (Buchstaben O bis Z) und die Stadt Merzig (Buchstaben F bis R):
n.n.
Zuständig für die Stadt Merzig (Buchstaben A bis E):
Herr Daniel Becker
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
06861-80-348
06861-80-365
d.becker@merzig-wadern.de
Raum: 2.26, DG
Zuständig für die Stadt Merzig und die Gemeinde Mettlach (Buchstaben S bis Z):
Frau Mechthild Röder
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
06861-80-282
06861-80-365
m.roeder@merzig-wadern.de
Raum: 2.27, DG
Zuständig für die Stadt Wadern und die Gemeinde Weiskirchen:
Frau Isabell Leidinger
Kreisjugendamt
Bahnhofstraße 7
66663 Merzig
06861-80-144
06861-80-365
i.leidinger@merzig-wadern.de
Raum: 2.27, DG