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Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ ist für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Abwicklung von Jugendhilfeleistungen zuständig.
Im wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:
- Erstellung von Leistungsbescheiden
- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenerstattung
- Heranziehung zu den Kosten gemäß §§ 90 ff SGB VIII
- Widerspruchs- und Klageverfahren