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Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ ist für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Abwicklung von Jugendhilfeleistungen zuständig.

Im wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Leistungsbescheiden
  • Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenerstattung
  • Heranziehung zu den Kosten gemäß §§ 90 ff SGB VIII
  • Widerspruchs- und Klageverfahren

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