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Wie wird Ihre persönliche Eignung festgestellt und wie können Sie Ihre Sachkompetenz nachweisen?

Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden.
Ihre persönliche Eignung wird vom Fachdienst Kindertagespflege festgestellt.


Sie müssen einen qualifizierten Hauptschulabschluss vorweisen, ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie müssen über Sprachkompetenz verfügen mit der Möglichkeit der sprachlichen Förderung der Tagespflegekinder. Migranten/-innen müssen das Zertifikat Deutsch B2 nachweisen.


Ihre Sachkompetenz können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme des Qualifizierungsprogramms nachweisen.

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