Hygieneüberwachung
Die Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes findet unter anderem durch Kontrollen vor Ort (Begehungen) statt. Diese betreffen z.B. Gebäude, Grundstücke oder auch beides zusammen. Anlass sind z.B. Regelkontrollen, Kontrollen im Rahmen von Neu,- oder Umbauten und erbetene Kontrollen im Rahmen von Beschwerden über hygienische Missstände.
Bei einer Begehung werden auf der gesetzlichen Grundlage beruhend die hygienischen Gegebenheiten beurteilt mit dem Ziel, eventuell vorhandene Hygienemängel zu identifizieren und abzustellen.
Eine weitere Form der Hygieneüberwachung ist die Kontrolle der Meldepflicht bestimmter Einrichtungen sowie die Auswertung von Laboruntersuchungsergebnissen.