Amtliche Bekanntmachungen
Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Merzig-Wadern
Aufgrund des § 147 in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) und §§ 1, 5a und 7 der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung – BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. November 2017 (Amtsbl. I S. 1007) hat der Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern in seiner Sitzung vom 18. Juni 2018 folgende Bekanntmachungssatzung beschlossen:
§ 1
Allgemeine Form der Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Merzig-Wadern, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite des Landkreises Merzig-Wadern:
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument im Internet verfügbar ist.
§ 2
Bekanntmachung durch Offenlegung
(1) Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer oder mehreren Stellen der Landkreisverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden. Der wesentliche Inhalt dieser Teile ist in der jeweiligen Satzung grob zu umschreiben.
(2) Der Ort und die Zeit der Offenlegung sind zusammen mit der Satzung in der Form des § 1 öffentlich bekannt zu machen. Die Offenlegung hat spätestens mit dem Vollzug dieser Bekanntmachung zu erfolgen.
(3) Wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung mit Hinweisbekanntmachung vorgeschrieben ist und diese Rechtsvorschrift keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt Absatz 2 entsprechend.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Merzig-Wadern vom 11. März 1985 außer Kraft.
Merzig, den 18. Juni 2018
Landkreis Merzig-Wadern
Die Landrätin
Daniela Schlegel-Friedrich
Gemäß § 147 Abs. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Merzig, den 18. Juni 2018
Landkreis Merzig-Wadern
Die Landrätin
Daniela Schlegel-Friedrich