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Trink- und Badegewässer

Eine zentrale Aufgabe der Gesundheitsämter ist die Überwachung der Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken, Teichen sowie Badeseen.

Grundlagen hierfür sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die DIN 19643, die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und die saarländische Badegewässerverordnung.

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