Pflegekinderdienst
Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern oder engen Verwandten aufwachsen können, ist das Jugendamt in der Pflicht, einen geeigneten Platz für sie zu finden. Hierbei kann eine Möglichkeit sein, dass das Kind in einer Pflegefamilie aufwächst, in der es Fürsorge und Geborgenheit erfährt, die es für seine gesunde Entwicklung benötigt.
Möchten Sie ein Kind in einem familiären Rahmen dabei unterstützen seine eigene Identität zu entwickeln und ihm damit eine Perspektive für die Zukunft zu bieten? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf.
Mit unserer Erfahrung beraten und unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Pflegekind vor und während des gesamten Prozesses. Dabei respektieren und schätzen wir die Einzigartigkeit jeder Familie und passen die Betreuung ihren individuellen Bedarfen an.
Die wichtigsten Fragen haben wir bereits hier für Sie beantwortet, freuen uns jedoch auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Was bedeutet es, eine Pflegefamilie zu sein?
Als Pflegefamilie nehmen sie ein Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, in ihr Zuhause auf und erziehen und versorgen es bis es entweder zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder selbst auf eigenen Beinen steht. Hierbei geht es vor allem darum, den Alltag aber auch mal Krisen gemeinsam zu bewältigen und dem Kind einen sicheren Ort des Aufwachsens zu geben.
Pflegefamilie zu sein bedeutet aber vor allem, ein Kind so anzunehmen wie es ist und die entgegengebrachte Geborgenheit und Wärme durch ein Kinderlächeln zurückzubekommen.
Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern mitbringen?
Der wichtigste Aspekt, um ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist ein Platz in einem Zuhause und ein Platz im Herzen. Mit Geduld und klaren Erziehungsvorstellungen soll eine Bereitschaft vorhanden sein, dem Kind Halt und Orientierung zu bieten. Hierbei spielt der Beziehungsstatus (verheiratet, Single, gleichgeschlechtliche Paare etc.) keine Rolle, eine stabile körperliche und seelische Gesundheit hingegen schon. Auch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und die Bereitschaft, gemeinsam an der kindlichen Biographie zu arbeiten sollte gegeben sein. Alles Weitere besprechen wir gerne in einem ersten Infotermin persönlich mit Ihnen.
Was ist der Unterschied von Bereitschaftspflege und Dauerpflege?
In der Vollzeitpflege unterscheidet man zwischen Dauerpflege und Bereitschaftspflege. In der Bereitschaftspflege wird ein Kind, das aktuell nicht bei seinen Eltern leben kann, kurzfristig und nur für die Dauer der Perspektivklärung in einer Familie untergebracht. Das bedeutet, dass es sich um einen zeitlich befristeten Rahmen von einigen Wochen bis Monaten handeln kann.
Bei einer Dauerpflege ist klar, dass das Kind über einen längeren Zeitraum, möglicherweise bis zur Volljährigkeit, nicht in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Jedoch sollte man sich als Dauerpflegefamilie immer im Klaren darüber sein, dass ein Kind in der Regel Kontakt zu seinen Eltern hat und somit mit zwei „Eltern-Paaren“ aufwachsen wird.
Sie selbst entscheiden, ob sie an einer Bereitschaftspflege oder einer Dauerpflege interessiert sind.
Wie sind die finanziellen Rahmenbedingungen?
Zur Versorgung des alltäglichen Lebens steht den Pflegeeltern ein monatlicher Pauschalsatz, abhängig vom Alter des Kindes in Höhe von 914 Euro bis zu 1194 Euro zu. Zudem haben die Pflegeeltern bei einem Dauerpflegeverhältnis einen Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes. Darüber hinaus werden Zuschüsse zu besonderen Anlässen (z. B. Erstausstattung, Urlaub, Einschulung) vom Jugendamt gewährt.
Des Weiteren haben Pflegeeltern eines jüngeren Kindes auch Anspruch auf Elternzeit.
Können Pflegeeltern weiterhin berufstätig bleiben?
Genau wie bei leiblichen Kindern können natürlich auch Pflegeeltern abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Pflegekindes weiterhin berufstätig sein. Gerade in der Anfangszeit ist es wichtig, dass zumindest ein Pflegeelternteil das Kind in der Eingewöhnung intensiver begleitet. Hierfür können die Pflegeeltern auch Elternzeit nehmen, was bei Pflegekindern bis 12 Jahren möglich ist.
Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern?
Bei Pflegekindern haben in den meisten Fällen noch die leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dinge des alltäglichen Lebens dürfen die Pflegeeltern zwar selbst entscheiden, jedoch wird bei weitreichenderen Entscheidungen wie z. B. Operationen oder Schulwechsel das Einverständnis der Eltern benötigt. Die Eltern sollen am Leben ihres Kindes beteiligt werden und haben weiterhin einen Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Hier wird gemeinsam mit dem Jugendamt entschieden, wie häufig ein solcher Umgang für das Kind sinnvoll ist und wie sich dieser gestalten kann.
Zudem gibt es regelmäßige Hilfeplangespräche, bei dem alle Beteiligten zusammenkommen und über die Entwicklung des Kindes gesprochen wird. Hier steht für das Jugendamt immer das Wohl des Kindes an erster Stelle. Ziel ist ein transparenter und respektvoller Umgang zwischen den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern.
Was ist der Unterschied zu einer Adoption?
Bei Pflegekindern spielen die leiblichen Eltern oft noch eine wichtige Rolle im Leben des Kindes und werden an der Entwicklung beteiligt.
Bei Adoptivkindern ist das anders. Hier geben die Eltern mit der Adoption jegliche Rechte ab und müssen somit nicht mehr beteiligt werden. Auch rechtlich werden Adoptiveltern mit leiblichen Eltern gleichgestellt.
Wollen Sie sich mehr über das Thema Adoption informieren, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner wenden.
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Neunkirchen, St. Wendel und Merzig-Wadern:
c/o Kreisjugendamt Neunkirchen
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Telefon: 06824/ 906 -73 00
E-Mail: adoptionsvermittlung@landkreis-neunkirchen.de
Hier finden Sie den Flyer des Pflegekinderdienstes und den aktuellen Newsletter des Pflegekinderdienstes (Cloefi-Post).