Zulassungs- und Verkehrsangelegenheiten
Die Straßenverkehrsbehörde mit ihren Mitarbeitern in den Bereichen Straßenverkehrs-, Zulassungs- sowie Fahrerlaubnisbehörde haben intensiven Publikumskontakt.
Besonders hier zeigt sich das Leitbild des Landkreises, Dienstleister für die Menschen im Landkreis zu sein.
Die Zulassungsbehörde
Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl an Verwaltungsserviceleistungen an, wie An-, Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren.Darüber hinaus werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bezüglich der technischen Vorschriftsmäßigkeit und der Versicherungspflicht von Fahrzeugen verfügt und durchgesetzt. Ebenfalls Dienstleistungen wie die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Personen und die Zuteilung von Feinstaubplaketten gehören zum Aufgabenspektrum dieser Behörde.
Da die Besucherzahlen in der Zulassungsstelle erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich sind, bieten wir Ihnen zur Vermeidung von Wartezeiten die Möglichkeit, einen Online-Termin über das Internet zu vereinbaren.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen online zu reservieren, insofern die gewünschten Kombinationen zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro sowie eine Reservierungsgebühr in Höhe 2,60 Euro mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs zu entrichten ist.
Die Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für alle Maßnahmen zuständig, mit denen der Verkehr auf der Straße gelenkt wird. Dazu gehören Regelungen durch Verkehrszeichen, Sondernutzungsbestimmungen, Parkregelungen, Anordnungen von Fahrbahnmarkierungen und Lenkung des Verkehrs während Baumaßnahmen und Veranstaltungen. Die Behörde erteilt Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte (GST), für den Taxi-, Mietwagen- und Omnibusverkehr, für Motorsport-, Radsport-, Laufveranstaltungen und Umzüge aller Art.
Die Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für alle Dienstleistungen rund um den Führerschein zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Ersterteilung des Führerscheines in den Rathäusern der jeweiligen Wohnsitzgemeinde stattfindet.