Hygiene und Gesundheitsschutz
Das Sachgebiet Hygiene und Gesundheitsschutz nimmt die Aufgaben der Infektionshygiene wahr.
Dazu gehören Aufklärung, Beratung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, sowie die Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.
Dazu gehören Krankenhäuser, Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, Rettungsdienste und des Krankentransports, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen zur heimmäßigen Unterbringung, öffentlich zugänglichen Schwimm- und Badeanstalten, Badegewässer, öffentlichen Saunen, Gemeinschaftseinrichtungen, Blutspendedienste und Anlagen zur Trinkwasserversorgung.
Ebenfalls überwacht das Sachgebiet die Trinkwasserqualität.
Die Gesundheitsämter können außerdem im Bedarfsfall Praxen und Einrichtungen in denen die Heilkunde ausgeübt wird, ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen, Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege, Tattoo- u. Piercingstudios, öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Einrichtungen des Friedhofs- und Bestattungswesens auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene überwachen.
Bei der Überwachung der Hygiene der in den genannten Einrichtungen wirken die Gesundheitsämter auch auf die Herstellung von strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für hygienisches Handeln hin, um gesundheitsgerechte Bedingungen zu fördern.