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Wer ist für die ganztägige Förderung und Betreuung verantwortlich?

Der Rechtsanspruch richtet sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Merzig-Wadern).

Die konkrete Organisation und Durchführung der Betreuungsangebote erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern – Städten und Gemeinden – sowie freien Trägern vor Ort.

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