Seiteninhalt
Wer ist für die ganztägige Förderung und Betreuung verantwortlich?
Der Rechtsanspruch richtet sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Merzig-Wadern).
Die konkrete Organisation und Durchführung der Betreuungsangebote erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern – Städten und Gemeinden – sowie freien Trägern vor Ort.