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Verwaltungslehrgänge, Aus-, Fort- und Weiterbildungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend finden Sie Informationen zu internen Lehrgängen, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Kreisverwaltung.

Zeit- und kostenintensive Fortbildungen sind nur mit einer Rückzahlungsvereinbarung möglich.



Interner Lehrgang

Ansprechpartnerin für den internen Lehrgang zu Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung:

Frau Sophie Schneider

Koordination, Presse und Öffentlichkeitsarbeit/Kulturstiftung

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-1038
06861-80-441038
s.schneider@merzig-wadern.de

Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung

Die Landkreisverwaltung ist in den letzten Jahren kräftig gewachsen. Viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Berufsanfänger oder Quereinsteiger. Für sie ist es oft besonders schwierig die Prozesse, Zusammenhänge und Zuständigkeiten in der Verwaltung zu durchschauen. Daher wurde im Rahmen des Einstiegsmanagements ein interner Lehrgang entwickelt, in dem neuen und langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Grundlagen zu den Aufgaben und Strukturen einer Verwaltung von Führungskräften unserer Landkreisverwaltung vermittelt werden.

Ziel ist es, Ihre Aufgaben ganz konkret in den Kontext unserer Kreisverwaltung mit ihren Rahmenbedingungen, Arbeitsabläufen und Vorschriften zu setzen. Der Lehrgang ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit dem 1. April 2023 beim Landkreis Merzig-Wadern beschäftigt werden und keine verwaltungsspezifische Ausbildung mitbringen, verpflichtend. Kolleginnen und Kollegen, die vor diesem Datum eingestellt wurden, können alle oder lediglich einzelne Module des Lehrgangs besuchen – auf freiwilliger Basis. Hierzu sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse ebenso wie Verwaltungserfahrene eingeladen.

Die Teilnahme am Lehrgang erfolgt im Rahmen der Arbeitszeit. Die Module finden in der Regel mittwochs von 13 bis 16 Uhr im Bistro der Villa Fuchs (Bahnhofstraße 25 in Merzig) statt. Die Unterlagen für den internen Lehrgang finden Sie nachstehend. Gerne können Sie diese schon vor den Terminen sichten.


Der Lehrgang besteht aus insgesamt sechs Modulen:

1. Staatsaufbau / Verwaltungsebenen / Einordnung des Landkreises / Gremienarbeit

2. Haushaltsrecht / Finanzen: Präsentation folgt

3. Allgemeines Verwaltungsrecht

4. Aufbau der Kreisverwaltung / Dienstwege / interne Abläufe

5. Digitalisierung / IT / Öffentlichkeitsarbeit

6. Vorstellung der Abteilungen des Landkreises / Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 



Verwaltungslehrgänge an der Saarländischen Verwaltungsschule

Ansprechpartnerin für die Ausbildung und Verwaltungslehrgänge an der Saarländischen Verwaltungsschule:

Frau Julia Wist

Personalamt

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-1152
06861-80-441152
j.wist@merzig-wadern.de

Verwaltungslehrgang mit abschließender Erster Prüfung

Voraussetzung:

Zum Verwaltungslehrgang mit abschließender Erster Prüfung wird zugelassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Unterrichtsinhalte:

Die Stundentafel und die Stoffgliederungspläne finden Sie unter www.verwaltungsschule-saar.de unter der Rubrik Ausbildung – Beschäftigte – Unterrichtsinhalte – Verwaltungslehrgang I.

Unterricht:

Der Unterricht an der Saarländischen Verwaltungsschule findet an zwei Tagen pro Woche statt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Lehrgangsdauer:

ca. 1,5 Jahre

Veranstaltungsort:

Saarländische Verwaltungsschule

Konrad-Zuse-Straße 5

66115 Saarbrücken

Lehrgangs- und Fahrtkosten / Arbeitszeit:

Die Lehrgangskosten übernimmt der Landkreis. Sollte das Beschäftigungs-verhältnis vor Ablauf von zwei Jahren nach Lehrgangsabschluss enden, verpflichten sich die Teilnehmer/-innen die Lehrgangskosten anteilig zurückzuerstatten.

Fahrkosten zur Verwaltungsschule können nicht übernommen werden.

Für die Teilnahme am Lehrgang werden pro Schultag 6,5 Stunden als Arbeitszeit anerkannt.


Verwaltungslehrgang mit abschließender Zweiter Prüfung

Voraussetzung:

Zum Lehrgang wird zugelassen, wer

  • die Abschlussprüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg abgelegt hat und nach Bestehen der Prüfung eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit (Wartezeit) als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst nachweist oder

  • die Erste Verwaltungsprüfung mit Erfolg abgelegt hat und nach Bestehen dieser Prüfung eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit (Wartezeit) als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst nachweist oder

  • wer die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände oder einer gleichwertigen Laufbahnprüfung mit Erfolg abgelegt hat oder
  • wer einen Studiengang an einer Hochschule oder Fachhochschule oder vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelor oder einer anderen Prüfung oder
  • eine berufliche Fortbildungsqualifikation im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung mit der Zuordnung mindestens zu Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) abgeschlossen hat.

 

Des Weiteren kann die Saarländische Verwaltungsschule andere Beschäftigte zulassen, die eine Aus- oder Fortbildung nachweisen, die mit den o.g. Prüfungen vergleichbar sind.

Ohne Nachweis von tarifrechtlich erforderlichen Prüfungen wird zugelassen, wer

  • in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 TVöD eingruppiert ist oder
  • in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a TVöD eingruppiert ist und eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zu einer der Entgeltgruppen 9b bis 12 TVöD erhält.

Unterrichtsinhalte:

Die Stundentafel und die Stoffgliederungspläne finden Sie unter www.verwaltungsschule-saar.de unter der Rubrik Ausbildung – Beschäftigte – Unterrichtsinhalte – Verwaltungslehrgang II.

Unterricht:

Der Unterricht an der Saarländischen Verwaltungsschule findet an zwei Tagen pro Woche statt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Lehrgangsdauer:

ca. 2 Jahre

Veranstaltungsort:

Saarländische Verwaltungsschule

Konrad-Zuse-Straße 5

66115 Saarbrücken

Lehrgangs- und Fahrtkosten / Arbeitszeit:

Die Lehrgangskosten übernimmt der Landkreis. Sollte das Beschäftigungs-verhältnis vor Ablauf von zwei Jahren nach Lehrgangsabschluss enden, verpflichten sich die Teilnehmer/-innen die Lehrgangskosten anteilig zurückzuerstatten.

Fahrkosten zur Verwaltungsschule können nicht übernommen werden.

Für die Teilnahme am Lehrgang werden pro Schultag 6,5 Stunden als Arbeitszeit anerkannt.

Wir weisen Sie daraufhin, dass bei der Beantragung zur Anmeldung zu den Verwaltungslehrgängen der Dienstweg einzuhalten ist. Die Anmeldung erfolgt anschließend durch das Personalamt.

Bei weiteren Fragen zu den Lehrgängen können Sie sich gerne an Frau Julia Wist, Personalamt, Tel. 80-2241 oder per Mail an j.wist@merzig-wadern.de, wenden.



Fort- und Weiterbildungen


Ansprechpartnerin für Fort- und Weiterbildungen:

Frau Sabine Mohr

Personalamt

Banhhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-1161
06861-80-441161
s.mohr@merzig-wadern.de

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