Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung
Einstellungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gute Mittlere Reife
- freundliches und aufgeschlossenes Wesen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Einsatzbereitschaft für Schwächere
- Leistungsbereitschaft
- Engagement
- Teamfähigkeit
Ausbildungsbeginn:
- 1. August eines jeden Jahres
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Ausbildungsaufbau:
Die Ausbildung ist gegliedert in die fachtheoretische Berufsausbildung am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken (Friedrich-List-Schule), die berufspraktische Ausbildung in der Kreisverwaltung und die dienstbegleitende Unterweisung an der Saarländischen Verwaltungsschule in Saarbrücken-Burbach.
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in zwei Blockphasen à 6 Wochen pro Ausbildungsjahr (Schuljahr).
In der berufspraktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden in den Abteilungen der Kreisverwaltung mit und besuchen als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung einmal wöchentlich die dienstbegleitende Unterweisung an der Saarländischen Verwaltungsschule.
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt.
Ausbildungsinhalte:
- Verwaltungsorganisation
- Haushaltswesen
- Kassenwesen
- Rechnungswesen
- Personalwesen
- Verwaltungsverfahren
- Kommunalrecht
- Sozialrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den tarifvertraglichen Bestimmungen des TVAöD.
Derzeit beträgt sie für das
- Ausbildungsjahr 1.368,26 €
- Ausbildungsjahr 1.418,20 €
- Ausbildungsjahr 1.464,02 €
Zusätzlich erhalten die Auszubildenden einen monatlichen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen (13 TVAöD), eine Erstattung der Fahrkosten zur Saarländischen Verwaltungsschule und Berufsschule gemäß § 10 Abs. 2 und 3 TVAöD, eine Jahressonderzahlung (§ 14 TVAöD) sowie nach erfolgreich bestandener Prüfung eine Abschlussprämie (§ 17 TVAöD).
Urlaub:
31 Tage pro Jahr
Betriebliche Altersversorgung:
Nach Vollendung des 17. Lebensjahres haben die Auszubildende einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung (Tarifvertrag – Altersversorgung) (§ 15 TVAöD i.V.m. § 25 TVöD). Hierzu wird ein Versicherungsverhältnis bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes begründet.