Seiteninhalt
Technische Änderungen
Sie haben Ihr Fahrzeug beispielsweise mit einem eintragungspflichtigen Zubehörteil ausgestattet? Diese technische Änderung wird dann von der Zulassungsstelle in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt.
Hierzu müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
-
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
-
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
-
Hauptuntersuchungsbericht
-
Untersuchungsbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (Teilegutachten gem. § 19 (3) StVZO)
-
Herstellerbescheinigung bzw. Bescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt (inklusive Stempel und Siegel dieser Werkstatt) über den Einbau bei Änderung der Schadstoffklasse