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Mitteilungspflicht

Alle Änderungen, die zu einer Minderung des Wohngeldes und die zur Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides führen, sind der Wohngeldbehörde sofort mitzuteilen.

Wenn Sie dies nicht mitteilen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Sie müssen vor allem mitteilen, wenn

  • sich die Anzahl der Menschen ändert, die mit in der Wohnung oder im Haus leben
  • Sie umziehen
  • die bekannte Miete oder Belastung sich um mehr als 15 Prozent ändert
  • sich Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent ändert

Wenn Sie die Wohngeldbehörde nicht informieren, können:

  • die Wohngeldzahlungen eingestellt werden
  • das gezahlte Wohngeld zurückgefordert werden
  • ein Bußgeld gegen Sie festgesetzt werden
  • ein Strafverfahren eingeleitet werden
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