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Integrationsfachdienst- Berufliche Begleitung für Menschen mit Handicap

Der berufsbegleitende Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag des Inklusionsamtes beim Landesamt für Soziales (gem. §§192ff SGB IX). Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen erhalten zur Unterstützung ein behinderungsspezifisches Beratungs- und Betreuungsangebot.

Das Angebote der Entegrationsfachdienstes ist kostenfrei.

Die detaillierten Angebote und viele weitere Informationen finden sie auf der Hompage des Integrationsfachdienstes.


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