Information Blühflächenprogram 2025
Das Blühflächensaatgut ist bei einem gängigen Saatgutlieferanten zu kaufen. Es muss mindestens 10 verschiedene bienen- und insektenfreundliche Arten enthalten. Die Aussaat hat bis spätestens 31.05.2025 zu erfolgen. Soweit keine Herbstaussaat mit einer Blühmischung erfolgt, muss der Aufwuchs bis Ende des Jahres stehen bleiben; bei Herbstaussaat mindestens bis zum 01.10.2025
Die Antragsstellung für den Ertragsausfall erfolgt ab 1.10.2025 bis spätestens 15.11.2025. Die Rechnung eines gängigen Saatgutlieferanten ist einzureichen.
Die Förderrichtlinie 2025 haben Sie mit Absenden des Formulares akzeptiert.