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Gibt es einen Anspruch auf Ferienbetreuung?
Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Werktagen pro Woche. Unterrichtszeiten werden dabei angerechnet. Der Anspruch besteht auch während der Ferien.
Die Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr vorsehen.
Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei dem jeweiligen Betreuungsträger an der Schule Ihres Kindes.