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Förderung für Existenzgründer
Nur wer weiß, welche Fördermöglichkeiten bestehen, kann diese auch in Anspruch nehmen. Der kompetente Partner für Finanzierungsfragen ist die Saarländische Investitionskreditbank. Tagesaktuelle Konditionen finden auf der Internetseite der SIKB.
1. Information, Schulung, Beratung
1.1 Informations- und Beratungseinrichtungen
1.1.1 ZPT
1.1.2 Wirtschaftskammern
1.1.3 Gründer- und Technologiezentren
1.1.4 Universitäten des Saarlandes
1.1.5 Hochschule für Technik und Wirtschaft
1.1.6 Agentur für Arbeit
1.2 Förderprogramme
2. Darlehen
2.1 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
2.2 Startkapital-Programm
2.3 ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm
2.4 ERP-Existenzgündungsprogramm
2.5 DtA-Startgeld
2.6 DtA-Mikro-Darlehen
3. Beteiligungskapital
3.1 Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG)
3.2 Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbhSWG)
3.3 Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)
4. Bürgschaften
4.1 Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mbH und der Bürgschaftsbank Saarland GmbH
4.2 Bürgschaften des Landes
5. Zuschüsse
5.1 Investitionszuschüsse innerhalb von Fördergebieten
5.2 Regionales Förderprogramm außerhalb von GA-Gebieten
6. Sonstige Fördermaßnahmen
6.1 Leistungen der Agentur für Arbeit
6.1.1 Überbrückungsgeld
6.1.2 Einstellungszuschuss bei Neugründungen
6.2 Förderung von technologieorientierten Jungunternehmen
6.3 Aufstiegsfortbildungsförderung
6.4 Ausbildungsförderung in jungen Unternehmen, die erstmalig ausbilden
Hinweise:
Von Zeit zu Zeit ergibt sich bei den Fördervorschriften die Notwendigkeit einer Novellierung bzw. Anpassung. Dies gilt auch für die auf dieser Website dargestellten Vorschriften. Bevor Sie also auf der Grundlage dieser Informationen Entscheidungen fällen, ist anzuraten, bei den genannten Behörden oder Institutionen nachzufragen, ob evtl. zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sind.
Schließlich ist der Hinweis notwendig, dass die Website zwar mit aller Sorgfalt zusammengestellt und geprüft wurde, dass gleichwohl für die Angaben im Einzelnen keine Gewähr übernommen werden kann. Unabhängig davon ein weiterer Hinweis: Im Einzelfall besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine konkrete Förderung. Diese Website enthält schwerpunktmäßig die für bestehende mittelständische Unternehmen und Freie Berufe relevanten Förderprogramme. Es gilt der Grundsatz, dass Förderhilfen im Regelfall vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.