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Datenabgleich
Um zu vermeiden, dass jemand Wohngeld bekommt, der keinen Anspruch hat, führt das Sozialamt regelmäßig einen Datenabgleich durch.
In diesem wird verglichen ob jemand:
- versicherungspflichtig oder geringfügig (Minijob) arbeitet
- Rente bekommt, die er dem Grundsicherungsamt nicht angegeben hat
- Einkünfte aus Kapitalerträgen hat
- Grundsicherung (SGB II/SGB XII) bekommt
Zusätzlich werden folgende Angaben überprüft:
- Meldeanschriften
- Wohnungsanschrift
- der Zeitpunkt der Ummeldung