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Datenabgleich

Um zu vermeiden, dass jemand Wohngeld bekommt, der keinen Anspruch hat, führt das Sozialamt regelmäßig einen Datenabgleich durch.

In diesem wird verglichen ob jemand:

  • versicherungspflichtig oder geringfügig (Minijob) arbeitet
  • Rente bekommt, die er dem Grundsicherungsamt nicht angegeben hat
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen hat
  • Grundsicherung (SGB II/SGB XII) bekommt

Zusätzlich werden folgende Angaben überprüft:

  • Meldeanschriften
  • Wohnungsanschrift
  • der Zeitpunkt der Ummeldung 
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