Ausstellung eines Waffenscheins
Ein Waffenschein erlaubt das Führen bestimmter erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Unter Führen versteht man „die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen“ also das „bei sich tragen“ von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätte.
An die Erteilung eines Waffenscheins sind vom Gesetzgeber sehr hohe Anforderungen gestellt worden. So kommt dies grundsätzlich nur in folgenden Fällen in Betracht:
- bei Personen, die glaubhaft machen können, dass sie wesentlich stärker durch Angriffe auf Leib oder Leben als die Allgemeinheit gefährdet sind, und dass das Führen der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern
- bei Bewachungsunternehmen, die glaubhaft machen können, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern
Den Online-Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Es wird jedoch geraten, vorab Kontakt mit der Waffenbehörde aufzunehmen.
Für die Verlängerung eines bestehenden Waffenscheins nutzen Sie bitte den folgenden Online-Antrag:
Antrag auf Verlängerung/Änderung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)