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Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe
Sofern sich die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe nicht bereits aus den bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnissen ergibt (z. B. gültiger Jagdschein, gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen) ist für den Erwerb einer Schusswaffe ein sogenannter Voreintrag erforderlich.
Voraussetzungen:
- 18. Lebensjahr vollendet (§ 2 Abs. 1)
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (§ 5) und persönlichen Eignung (§ 6)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 7)
- Nachweis eines Bedürfnisses (§ 8)
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Waffen
Den Online-Antrag finden Sie hier: