Ab wann und wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem Sie es beantragen. Dazu muss der Antrag bis spätestens zum letzten Tag des Monats der Wohngeldbehörde vorliegen. Der Bewilligungszeitraum kann in begründeten Fällen länger oder kürzer ausfallen. Hierzu berät Sie Ihre Sachbearbeitung gerne. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes kann ein neuer Wohngeldantrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden. Dieser wird Ihnen nicht automatisch zugesandt- Sie müssen sich hierzu bei der Wohngeldbehörde melden.