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17. Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?

Sie schließen einen Betreuungsvertrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung mit der Betreuungseinrichtung, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Die Kindertagespflege ist eine Form der öffentlichen Kindertagesbetreuung in privaten Räumen und wird von selbständig Tätigen Kindertagespflegepersonen angeboten. Ebenso wie bei der Kindertageseinrichtung wird der Betreuungsvertrag direkt zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson abgeschlossen.

Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson geschlossen haben, werden Ihre anderen Bewerbungen automatisch gelöscht. Bitte denken Sie zu diesem Zeitpunkt daran, rechtzeitig eine Bewerbung für die Betreuung ihres Kindes nach Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung über das Kita-Portal abzugeben.

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