16. Wann hat mein Kind einen Rechtsanspruch und ab wann ist dieser erfüllt?
Für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und die noch nicht drei Jahre alt sind, besteht ein erweiterter Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung (=Kinderkrippe) oder in der Kindertagespflegestelle.
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Eintritt in die Schule einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (=Kindergarten).
Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung sein.