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14. Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kindertageseinrichtung?

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung besteht nicht. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen prüfen die Betreuungswünsche der Bewerbungen anhand der Aufnahmekriterien. Dabei ist die Platzvergabe natürlich auch immer von den zur Verfügung stehenden freien Kapazitäten zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns abhängig. Es ist daher sinnvoll, sich neben der Wunsch-Kindertageseinrichtung auch in anderen Kindertageseinrichtungen, die für Sie als Alternative in Frage kommen, anzumelden. Um Ihre Wunsch-Kindertageseinrichtung festzulegen, haben Sie die Möglichkeit, in der Online Suche die Prioritäten direkt anzugeben.


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