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Mutterschaftsgeld

Freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben, erhalten während der Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, sowie am Entbindungstag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern z.B. privat- oder familienversichert sind, können Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes beantragen.


Kontakt:

Freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wenden sich an ihre Krankenkasse.

Für Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind:

Bundesamt für Soziale Sicherung
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228/ 619-0
Fax: 0228/ 619-1877
E-Mail: poststelle@bas.bund.de
Website: http://www.mutterschaftsgeld.de

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