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Kinderzuschlag

Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten als zusätzliche finanzielle Unterstützung monatlich bis zu 170 €, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar für ihren eigenen Unterhalt, jedoch nicht für den ihrer Kinder aufkommen können.

Das gilt für Elternpaare und Alleinerziehende mit unter 25 Jährigen, in deren Haushalt lebende Kinder.

Die Mindesteinkommengrenze beträgt für Elternpaare 900 €, für Alleinerziehende 600 €

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass

  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommengrenze erreichen
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt
  • der Bedarf der Familie durch diesen Zuschlag gedeckt ist und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld besteht

Der Kinderzuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Kontakt

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
Telefon: 0800 - 45 55 530 (Anruf ist kostenfrei)
Email: Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de

Hompage: Kindergeldkasse

Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de/familienportal/

Empfänger des Kinderzuschlags können beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

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