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Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Je nach Tätigkeit des über 18 jährigen besteht weiterhin Anspruch auf Kinderbeld bis zu Vollendung des 26. Lebensjahres

Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Kindergeldkassen

Besucheradresse der Kindergeldkasse:

Familienkasse Saarbrücken
Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken

Postanschrift der Kindergeldkasse:

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
55149 Mainz

Kontakt:
Tel: 0800 / 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 / 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
Fax: 0681/ 9445324
E-Mail: Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de
Homepage: Familienkasse-Rheinland-Pfalz

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