Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Je nach Tätigkeit des über 18 jährigen besteht weiterhin Anspruch auf Kinderbeld bis zu Vollendung des 26. Lebensjahres
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Kindergeldkassen
Besucheradresse der Familienkasse:
Familienkasse Saarbrücken
Hafenstr. 18
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Postanschrift der Familienkasse:
Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
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Tel: 0800 / 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 / 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.
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