Förderung der Jugendarbeit
Das Kreisjugendamt fördert Vereine, Träger und Jugendclubs, die in der außerschulischen Jugendarbeit aktiv sind, mit finanziellen Zuschüssen. Nach den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit des Landkreis Merzig-Wadern können Zuschussanträge zu Maßnahmen wie Ferienfreizeiten, Kinderfeste, für Geräte und Materialien für Bildung und Freizeit, Inneneinrichtung oder Baumaßnahmen gestellt werden. So wurden im letzten Jahr Ferienfreizeiten von Vereinen und freien Trägern mit insgesamt 50.000 Euro bezuschusst.
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Nachweisformulare zur Förderung der Jugendarbeit [Stand September 2018]
- Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis Merzig-Wadern 2015
- Teilnehmerliste (Einzelformular zum Downloaden, auch in den Nachweisformularen enthalten)
Trägervereinbarung nach dem Bundeskinderschutzgesetz
- Welche Trägervereinbarung muss ich unterschreiben? (Ehrenamtlich oder hauptamtlich)
- Synopse (gesetzliche Grundlagen SGB VIII)
- Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis
- Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
EHRENAMTLICH
- Trägervereinbarung § 72a-Anlage 1-Straftatbestände
- Trägervereinbarung § 72a-Anlage 2-Neben und Ehrenamt
- Trägervereinbarung § 72a-Anlage 3-Ehrenerklärung
- Trägervereinbarung nach § 72a SGB VIII
HAUPTAMTLICH
- Trägervereinbarung § 8a-Anlage 1-Anhaltspunkte KWG
- Trägervereinbarung § 8a-Anlage 2-Datenschutz
- Trägervereinbarung § 8a-Anlage 3-Trägerinfo
- Trägervereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII