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Elterngeld

Elterngeld stellt nach der Geburt eines Kindes eine Einkommensersatzleistung dar und soll den Einkommenswegfall ausgleichen, der durch die Unterbrechung einer Erwerbstätigkeit aufkommt, infolge einer Geburt. Beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung steht der Familie Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zu. Ein Elternteil alleine kann mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Anspruch darauf hat jedes Elternteil, das keine, bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Dieses Elterngeld ist nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig.

Die Höhe des Elterngeldes ist vom Gehalt abhängig, das vor der Geburt gezahlt wurde. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro.

Eltern, die keiner Erwerbstätigkeit vor der Geburt nachgegangen sind, steht jedoch der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich zu.

ElterngeldPlus:

Elternteile, die während Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten, können Elterngeld Plus beziehen.

Bei ElterngeldPlus wird monatlich nur die Hälfte des Elterngeldes bezahlt, dafür jedoch über einen doppelt so langen Zeitraum.

Partnerschaftsbonus:

Eltern, die in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig eine Erwerbstätigkeit zwischen 25 und 30 Wochenstundenausüben, können vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Diesen Bonus gibt es auch für Alleinerziehende.

Wichtiges in Kürze:

-          Elterngeld ist eine finanzielle Hilfe zur Betreuung des Kindes nach der Geburt

-          Anspruch besteht, egal ob davor ein Beruf ausgeübt wurde oder nicht

-          Pro Elternteil maximal 12 Monate Anspruch auf Elterngeld

-          Höhe des Elterngeldes: mindestens 300€, maximal 1800€ im Monat

-          ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus möglich

Alles rund um die Antragstellung finden Sie hier.

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