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Informationen für Eltern

Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, vorwiegend für Kinder unter drei Jahren. Für Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren kommt die Kindertagespflege nur in Betracht, wenn die Betreuung im Kindergarten / Hort nicht möglich oder ausreichend ist. Eltern können die Betreuungszeiten mit der ausgewählten Tagespflegeperson individuell vereinbaren. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.


Tagespflegepersonen können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern berücksichtigen. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Tagespflegeperson und die familiennahe Betreuungsform von Vorteil sein.
Anders als in der Kita können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.


Kindertagespflegepersonen können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Kitas anzubieten.


Betreut werden können Kinder im Alter von der Geburt bis zum 14. Geburtstag. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.


Für Schulkinder kann die Kindertagespflege als Alternative oder Ergänzung zur ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen gewählt werden.


Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.

Zudem ist es möglich, dass Sie Ihr Kind in einer Großpflegestelle mit max. 3 Tagespflegepersonen und max. 10 Kindern betreuen lassen.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist.
Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch den Fachdienst Kindertagespflege beim Landkreis Merzig-Wadern beurteilt.

Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz, vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern auszeichnen.
Soll die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden, muss sie kindgerechte Räume vorweisen und beim Fachdienst eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen.

Wir vermitteln ausschließlich qualifizierte und geprüfte Tagesbetreuungsperson, die

  • Freude an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern haben
  • offen, flexibel und zuverlässig sind und
  • sich ständig für die Aufgabe fort- und weiterbilden

Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie eine Tagespflegeperson?

Als Ansprechpartner stehen Ihnen kompetente Fachkräfte beim Fachdienst Kindertagespflege des Landkreises Merzig-Wadern zur Verfügung.

Dort können Sie während der Öffnungszeiten anhand von Flyern und Konzepten nach einer passenden Tagespflegeperson suchen.


Die Fachkräfte der Kindertagespflegebörse sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner.

Flyer Kindertagespflege

Wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss zur Kindertagespflege?

Sie können Kindertagespflege für Ihr Kind in Anspruch nehmen, wenn

  • Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
  • Sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden
  • Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches beziehen
  • Kindertagespflege für die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

Einen Antrag auf Inanspruchnahme von Kindertagespflege können Sie beim Fachdienst Kindertagespflege, Merzig, Bahnhofstraße 44, stellen.

Frau Dillinger, Telefon, 06861-80172, Email j. dillinger@merzig-wadern.de
Frau Leonhart, Telefon 06861-80244 , Email k. leonhart@merzig-wadern.de

Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege erhebt der Landkreis Merzig-Wadern von Ihnen als Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Betreuungsumfang, Alter des Kindes und Einkommen der Eltern.

Bitte beachten Sie den Betreuungsvertrag, den Antrag auf Förderung der Kindertagespflege sowie die Information zum Kostenbeitrag.

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