Fahrkostenzuschuss für Schüler: Nachreichfrist für unvollständige Anträge
Das Land gewährt Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.
Antragsteller, die für das Schuljahr 2025/2026 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2026 nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.
Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 7, 66663 Merzig, einzureichen.
Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861-80-3060
Fax: 06861-80-44 3060
E-Mail: but@merzig-wadern.de
Web: www.merzig-wadern.de