Urkunde
Bestimmte Willenserklärungen können beim Jugendamt kostenfrei beurkundet werden.
Dazu gehören u. a.
• die Anerkennung einer Vaterschaft
• die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
• die Erklärung der Eltern, die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben zu wollen
• die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung
Um den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater abzusichern, ist es ratsam, seine Unterhaltsverpflichtung in einer Urkunde festzuhalten.
Bei einer Beurkundung muss der Betreffende sich ausweisen können (z. B. durch Personlausweis) und er muss geschäftsfähig sein.
Weitere Infos
Beistandschaft
Unterhaltsvorschussangelegenheiten
Vaterschaft
Sorgerecht