Hygiene in Kosmetikbetrieben
Auf den folgenden Seiten gibt das Gesundheitsamt Merzig-Wadern einen Überblick darüber, was Sie als Betreiber eines Piercing- und Tätowierstudios und/oder Betreiber von Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtigungen beachten sollten.
Die Merkblätter des Gesundheitsamtes stellen überwiegend Empfehlungen dar.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben, die sich aus Verordnungen und Gesetzen ergeben, in Ihrem Studio umzusetzen und sich regelmäßig über die aktuellen Gesetzesänderungen und Empfehlungen zu informieren.
Sie sind verantwortlich für die hygienischen Rahmenbedingungen und das hygienische Handeln Ihrer Mitarbeiter.
Bei Fragen zum hygienischen Handeln steht Ihnen das Team des Gesundheitsamtes mit kostenfreier Beratung zur Seite.
Sollte jedoch eine Begehung erforderlich oder von Ihnen gewünscht werden, so ist dies nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Saarlandes kostenpflichtig.
All information on this site is also available in English:
Hygiene in cosmetic facilities
Informationen zu verschiedenen Themenbereichen
Infos zum Infektionsschutzgesetz:
IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Saarländische Hygieneverordnung:
Anforderungen an Hygiene bei Flächenreinigung und -desinfektion:
Händehygiene:
Aufbereitung von Medizinprodukten:
RKI - Aufbereitung Medizinprodukte
Desinfektionsmittelliste:
VAH Desinfektionsmittel-Liste - Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (vah-online.de)
Rahmenhygieneplan:
Infektionsschutz für Beauty- und Wellnessbetriebe:
Infektionsschutz für Beauty- und Wellnessbetriebe
Musterhygieneplan für Kosmetik und Fußpflege:
Musterhygieneplan für Kosmetik und Fußpflege
Für Tätowier-Studios, Permanent-Make-Up und Ähnliches:
DIN EN 17169 „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“
FAQ »Der Hygieneplan im Studio«
1. Welches Gesetz besagt, dass ich einen Hygieneplan erstellen muss?
In § 2 der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (kurz: Hygieneverordnung) des Saarlandes steht, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Hygieneplan für Ihr Studio zu erstellen.
2. Brauche ich auch einen Hygieneplan, wenn ich allein im Studio tätig bin?
Ja: Der Hygieneplan ist das hygienische „Aushängeschild“ Ihres Studios. Sollte es zu Kundenbeschwerden kommen, können Sie anhand des Hygieneplans Vorwürfe in Bezug auf die Sauberkeit Ihres Studios entkräften, sofern Sie alles im Alltag wie darin beschrieben umsetzen.
3. Muss ich meinen Hygieneplan schriftlich erstellen?
Für die Erstellung der Pläne enthält das Gesetz keine Vorgaben, sondern überlässt dies weitestgehend dem Ermessen der Einrichtungen. Ein schriftlich erstellter Hygieneplan ist jedoch zu empfehlen. Hier gibt es einen Muster-Hygieneplan zum Download.
4. Was ist der Unterschied zwischen Reinigungs- und Desinfektionsplänen und dem Hygieneplan?
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist Teil des Hygieneplans.
5. Was konkret enthält der Hygieneplan?
Er enthält alle Tätigkeiten und Handgriffe in Ihrem Studio, die in Bezug auf die Hygiene relevant sind. Im Hygieneplan legen Sie als Betreiber verbindliche Arbeitsanweisungen für die Hygiene in Ihrem Studio fest.
Nach Fertigstellung des Hygieneplans
1. Was mache ich mit meinem fertigen Hygieneplan?
Der Hygieneplan sollte im Studio so aufbewahrt werden, dass jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit Zugang dazu hat und die verbindlichen Arbeitsanweisungen darin bei Bedarf nachlesen kann. Dies kann in digitaler oder in ausgedruckter Form sein. Teile des Hygieneplans, wie zum Beispiel Desinfektionstabellen oder Plakate zur Ausführung der Händedesinfektion, können zusätzlich im Studio ausgehängt werden.
2. Wann muss ich mich um den Hygieneplan kümmern?
Mindestens einmal im Jahr muss der Hygieneplan aktualisiert und gegebenenfalls angepasst werden. Sollte sich vorher etwas ändern, so müssen Sie unverzüglich den Hygieneplan anpassen.
3. Wie und zu welchem Zeitpunkt zeige ich den Hygieneplan meinem Personal?
Sobald der Plan fertig ist, müssen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin schulen. Das heißt, Sie können den Hygieneplan zum Lesen mitgeben oder ihn auch im Team besprechen. Wichtig: Das Personal bestätigt mit Unterschrift, den Hygieneplan gelesen und verstanden zu haben. Diese Unterschrift müssen Sie dokumentieren und bei Kontrollen vorzeigen können. Einmal jährlich muss dieser Vorgang wiederholt werden; unverzüglich jedoch bei Änderungen im Hygieneplan sowie bei neuen Mitarbeitern vor Arbeitsantritt.
4. Wer kontrolliert den Hygieneplan?
Als Betreiber müssen Sie den Hygieneplan mindestens einmal jährlich kontrollieren. Sollte Ihr Studio durch das Gesundheitsamt begangen werden, so müssen Sie den Hygieneplan mit allen Mitarbeiterunterschriften vorlegen können. Auch bei einem Rechtsstreit mit Kunden kann der Hygieneplan im Detail geprüft werden. Der Hygieneplan muss jederzeit sowohl den Behörden als auch den Mitarbeitern vorgelegt werden können.
Wichtige Hygieneregeln für Mitarbeiter und Betreiber
- Der Inhaber erstellt einen Hygieneplan für das Studio. Dieser wird jährlich überprüft. Alle Mitarbeiter werden jährlich einmal geschult und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Neue Mitarbeiter werden vor Arbeitsbeginn geschult.
- Reinigen Sie täglich alle Fußböden, Arbeitsflächen, Waschbecken und Toiletten.
- Tragen Sie bei der Arbeit am Kunden keinen Armschmuck, Uhren, Ringe oder sonstiges. Tragen Sie keine künstlichen Nägel oder Nagellack.
- Das Tragen von Arbeitskleidung (Kittel, Schutzbrille, Mundschutz usw.) wird empfohlen
- Die zu bearbeitenden Hautpartien des Kunden wie Hände und Füße sollten vor der Behandlung mit Wasser und Seife gereinigt werden; die Haut sollte mit Hautdesinfektion desinfiziert werden.
- Die Durchführung einer Händedesinfektion vor und nach jeder Behandlung wird empfohlen.
- Desinfizieren und reinigen Sie sofort nach jeder Behandlung die benutzten Mehrweginstrumente und entsorgen Sie benutzte Einweginstrumente – siehe Merkblatt Aufbereitung von Medizinprodukten.
- Desinfizieren und reinigen Sie nach jeder Behandlung die Arbeitsfläche und Greifwege (Griffe usw.) – siehe Flächendesinfektion.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Einwegprodukte.
- Reinigen und desinfizieren Sie nach jedem Kunden die Fußwanne.
- Verwenden Sie für jeden Kunden neue Auflagen; Einmalprodukte (Papierhandtücher u. Ä.) werden empfohlen.
- Entnehmen Sie Fußpeelings und Massagecremes nicht mit ihren Händen: Benutzen Sie einen Spatel, Löffel oder Ähnliches.
- Händedesinfektionsmittel dürfen nach der Hygiene-Verordnung des Saarlandes nicht um- oder aufgefüllt werden.
Flächendesinfektion
Grundsätzliches
- Wichtig: Beachten Sie immer die Herstellervorgaben.
- Es wird empfohlen, fertige Produkte, zum Beispiel sogenannte „Wipes“, zu verwenden. Dabei handelt es sich um bereits vorgetränkte, gebrauchsfertige Tücher zur Wisch-Desinfektion. Vorteile sind neben der einfachen Anwendung im Alltag, dass kein Dosieren und Mischen von Lösungen und kein Sprühen mehr nötig sind. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken durch das Einatmen von Aerosolen wird von einer Sprühdesinfektion abgeraten.
- Benutzen Sie bei jedem Eintauchen in die Lösung ein frisches Tuch. Grundsätzlich empfehlen wir Einmaltücher, die nach einmaliger Anwendung entsorgt werden können. So kann die Aufbereitung von Tüchern entfallen.
- Tragen Sie bei der Wisch-Desinfektion geeignete Handschuhe .
- Eine Flächendesinfektion ist nach jedem Kunden an allen genutzten Oberflächen und Greifwegen erforderlich.
Falls Sie das Desinfektionsmittel selbst ansetzen möchten, gilt Folgendes:
- Tragen Sie geeignete Handschuhe, Schutzkittel und Schutzbrille.
- Folgen Sie bei der Dosierung den Herstellervorgaben.
Instrumentenaufbereitung
- Der Einsatz gebrauchsfertiger Desinfektionsmittellösungen wird empfohlen.
- Alle benutzten Instrumente müssen nach jedem Kunden gereinigt und desinfiziert werden.
- Die vom Hersteller angegebene Konzentration und Einwirkzeit ist einzuhalten.
- Für rotierende Instrumente wird der Einsatz eines Ultraschallgerätes zur Reinigung empfohlen. Zulässig ist auch ein fertiges Reinigungs- und Desinfektionsprodukt speziell für den Einsatz mit Ultraschall: hierbei finden Reinigung und Desinfektion in einem Arbeitsgang statt.
- Einmalprodukte können nicht gereinigt und desinfiziert werden.
- Das Desinfektionsmittel muss VAH-gelistet und über das Wirkspektrum „begrenzt viruzid“ oder „viruzid“ verfügen.
- Alle Instrumente müssen vollständig in die Lösung eingetaucht werden; Zangen müssen hierbei weit geöffnet sein.
- Gereinigte Instrumente sind staubgeschützt zu lagern.
- Sichtkontrolle: Defekte, verrostete Instrumente sind zu entsorgen.
Achtung:
- Mischen Sie Desinfektionsmittel nie mit Reinigungsmitteln.
- Erneuern Sie die Desinfektionslösung nach Herstellerangabe und sofort bei sichtbarer Verschmutzung.
- Beschriften Sie die Behälter mit Inhalt und Ansetzdatum.
- Sichtbare Verschmutzungen sind zuerst mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch zu entfernen; anschließend ist eine Wischdesinfektion durchführen.
- Waschen Sie die Wischlappen nach Gebrauch bei mindestens 60°C und trocknen Sie diese im Wäschetrockner. Die Verwendung von Einmaltüchern wird jedoch empfohlen.
- Bewahren Sie die sauberen Wischlappen staubgeschützt in Schrank oder Schublade auf.
- Achten Sie auf VAH-Listung der Desinfektionsmittel und deren Wirkspektrum.