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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Ge-bäudes das Teileigentum begründet werden. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 WEG). Zur Einräumung und zur Aufhebung von Sondereigentum ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich (§ 4 Abs. 1 WEG).

Nach § 7 Abs. 4 WEG sind der Eintragungsbewilligung als Anlagen beizufügen:

1. eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan); alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen;

2. eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen.

Das besondere Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörde des Saarlan-des sowie für Amtshandlungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und –feger nach der Landesbauordnung (GebVerzBauaufsicht) regelt in Ziffer 37 die Gebühren für die Bescheinigung. Je Nutzungseinheit sind inner-halb eines Baugenehmigungsverfahrens 50 € und außerhalb eines Baugeneh-migungsverfahrens 70 € zu entrichten. Ab der 4. Ausfertigung wird ein Zuschlag von 10 € je Nutzungseinheit erhoben.

Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen vorzulegen
• formloser Antrag
• Bauzeichnungen bzw. Bestandszeichungen im Grundriss, Ansichten und Schnitt im Maßstab 1:100 (mindestens 3-fach)
• Amtlicher Lageplan der betroffenen Flurstücke, nicht älter als 3 Monate (3-fach)

Ansprechpartner:

Stadt Wadern und Gemeinde Weiskirchen

Dirk Rolinger

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-251
06861-80-390
d.rolinger@merzig-wadern.de
Raum: 237, 2.OG


Gemeinde Losheim am See

Herr David Martin

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80247
06861-80390
d.martin@merzig-wadern.de
Raum: 228, 2.OG


Kreisstadt Merzig

Frau Judith Rehlinger

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-252
06861-80-390
j.rehlinger@merzig-wadern.de
Raum: 230, 2.OG

Herr Andreas Schumacher

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-3841
06861-80-390
a.schumacher@merzig-wadern.de
Raum: 238, 2. OG


Gemeinde Beckingen und Mettlach (außer Orscholz, Faha und Weiten)

Herr Nikolaus Jäger

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-249
06861-80-390
n.jaeger@merzig-wadern.de
Raum: 232, 2.OG


Gemeinde Perl und Gemeinde Mettlach (Orscholz, Faha und Weiten)

Frau Christiane Heinz

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-253
06861-80-390
c.heinz@merzig-wadern.de
Raum: 231, 2.OG

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