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Hinweise zur Zulassung eines Fahrzeuges auf eine Minderjährige/einen Minderjährigen
Auch minderjährige Personen können als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eingetragen werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Dies betrifft insbesondere Jugendliche mit Fahrerlaubnis der Klasse A1 (ab 16 Jahren), beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) oder in begründeten Fällen wie einer Schwerbehinderung.
Voraussetzungen
Eine Zulassung ist möglich, wenn:
- eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt (z. B. Klasse A1 oder BF17), oder
- eine besondere Begründung vorliegt (z. B. Schwerbehinderung)
In jedem Fall ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der minderjährigen Person
- Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) beider Erziehungsberechtigten
– bei ausländischen Dokumenten zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - Fahrerlaubnisnachweis, sofern bereits vorhanden (z. B. A1 oder BF17-Bescheinigung)
- Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn nur ein Elternteil unterschreibt
– z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamts
Hinweise
- Soll das Fahrzeug zugunsten einer behinderten Person zugelassen werden und eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt werden, gilt:
Die Steuerbefreiung ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der berechtigten Person genutzt wird.