Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Blühflächenprogramm 2025

Antrag zur Teilnahme für Landwirte

Abgabefrist: 31. März 2025

Antragsteller/in:


Landwirtschaftlicher Betrieb in 

Auf folgenden Flächen wird eine Blühfläche angelegt.  

Fläche 1

Fläche 2


Fläche 3


Das Blühflächensaatgut ist bei einem gängigen Saatgutlieferanten zu kaufen. Es muss mindestens 10 verschiedene bienen- und insektenfreundliche Arten enthalten. Die Aussaat hat bis spätestens 31.05.2025 zu erfolgen. Soweit keine Herbstaussaat mit einer Blühmischung erfolgt, muss der Aufwuchs bis Ende des Jahres stehen bleiben; bei Herbstaussaat mindestens bis zum 1.10.2025.

Die Antragsstellung für den Ertragsausfall erfolgt ab 1.10.2025 bis spätestens 15.11.2025. Die Rechnung eines gängigen Saatgutlieferanten ist einzureichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Förderrichtlinien 2025



Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz!

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Seite zurück Nach oben