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EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, dass das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzt. Das ist eine in allen Mitgliedsstaaten der EU gültige Betriebserlaubnis. Ein solches Fahrzeug kann freizügig innerhalb der Gemeinschaft verkauft und zugelassen werden, es bedarf keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr.

Die Bescheinigung wird auch "COC-Papier" genannt, was für Certificate of Conformity. Weitere Bezeichnungen lauten:
• EEC Certificate of Conformity
• Certificat de Conformite CEE
• Certificado de Conformidad CEE
• Certificato di Conformità CEE
• Certificado CEE de Conformidade
• EEG-Certificaat van Overeenstemming
• EØF-Typeattest

Für die Zulassung ist von Bedeutung, dass in der Bescheinigung die deutsche Schadstoffklassifizierung in Form eines zweistelligen Schadstoffschlüssels, sowie der siebenstellige Typschlüssel enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers hierüber. Alternativ kann die Bestätigung, allerdings kostenpflichtig, auch durch einen amtlich anerkannten Kraftfahrzeug-Sachverständigen einer technischen Prüfstelle, wie zum Beispiel des TÜV, vorgelegt werden.











 

 

 

 

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