Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Fahrzeughalterauskunft

Fahrzeughalterauskunft einholen

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft) kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, wenn es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt (Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen). Soweit mit der Schadensabwicklung ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, holt dieser in der Regel die erforderlichen Auskünfte ein. Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden. Bürger der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen können die Leistung auch in Wadern erbringen lassen.

Gebührenrahmen: 5,10 Euro











 

 

 

 

Seite zurück Nach oben