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Feinstaubplakette beantragen

Feinstaublakette beantragen

Die am 01. März 2007 in Kraft getretene Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen (35. BlmSchV) ermöglicht es Städten und Gemeinden Umweltzonen einzurichten. Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu verringern. In diese Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge einfahren, die mit einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, egal ob einmalig oder regelmäßig. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette.

In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß und von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren – Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb), ist die Plakette rot, gelb oder grün. Die unterschiedlich farbigen Plaketten signalisieren dabei, in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug eingeordnet ist.

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw, Lastwagen und Bussen wurde das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Die Kennzeichnung besonders gefährdeter Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen "Verkehrsverbotszone". Ein Zusatzschild signalisiert, welche Fahrzeuge die "Umweltzone" befahren dürfen.

Benötigte Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei Beauftragung Dritter -Vollmacht

Die Kosten erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Ausgabestelle. Bürger der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen können die Leistung auch in Wadern erbringen lassen.

Weitere Informationen auf http://www.umwelt-plakette.de/

 











 

 

 

 

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