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Führerschein

Bitte beachten Sie, dass die Ersterteilung des Führerscheines in den Rathäusern der jeweiligen Wohnsitzgemeinde stattfindet.

Die Führerscheinstelle des Landkreises Merzig-Wadern ist zuständig für:

  • die Wiedererteilung bzw. Versagung von Fahrerlaubnissen nach Entzug,
  • Fahrtauglichkeitsüberprüfungen,
  • den Entzug der Fahrerlaubnis,
  • Maßnahmen gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen innerhalb der Probezeit begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
  • Maßnahmen gegenüber Fahrerlaubnisinhabern mit Punkten die im Verkehrszentralregister eingetragen sind.

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 20 FeV (Okt. 2018)

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