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Einbürgerungen

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann neben dem Erwerb durch Geburt im Inland auch durch eine Einbürgerung erworben werden. Hierfür ist ein Einbürgerungsantrag zu stellen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Diese Unterlagen sollten nicht älter als drei Monate alt sein. In ausländischer Sprache ausgestellte Dokumente sind zudem mit Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer vorzulegen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate.

Anträge auf Einbürgerung sind im Saarland nach dem „Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht“ seit dem 01. Juli 2011 bei den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie bei den Mittelstädten St. Ingbert und Völklingen zu stellen.

Wenn Sie hier im Landkreis wohnen, stellen Sie den Einbürgerungsantrag beim Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig. Lassen Sie sich einen Beratungstermin geben und bringen Sie etwas Zeit mit. Holen Sie für die Abgabe des Einbürgerungsantrages ebenfalls einen Termin, weil hier es schon mal eine Stunde dauern kann.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen über den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit enthält das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen jeweils 51 Euro. Weitere Einzelheiten zu den Einbürgerungsvoraussetzungen können beim Landkreis Merzig-Wadern erfragt oder unter den nachstehenden Internetadressen nachgelesen werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

(Die Informationen sind nicht abschließend und ohne Gewähr auf Richtigkeit)











 

 

 

 

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