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Vertriebenen- und Flüchtlingsangelegenheiten

Mit der Zentralisierung der Ausländerbehörden im Saarland auf das Landesverwaltungsamt im Jahr 2008 sind bei den saarländischen Landkreisen nur noch wenige Aufgaben aus diesem Rechtsgebiet verblieben. Zentraler Ansprechpartner für Spätaussiedler und Vertriebene nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, Sachgebiet Aus­sied­ler­auf­nah­me­ver­fah­ren

Sofern Sie eine Auskunft aus der beim Landkreis seinerzeit bearbeiteten Vertriebenenakten benötigen, können Sie sich gerne an die Kreisordnungsbehörde wenden.

Des Weiteren sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken für die Verteilung der durch das Land zugewiesenen Flüchtlinge und Asylsuchenden auf die Städte und Gemeinden nach der Saarländischen Aufenthaltsverordnung zuständig. Die Unterbringung der Schutzsuchenden in Wohnungen erfolgt durch die Städte und Gemeinden.

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