Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

KFZ-Versicherungen

Wechsel der Kfz-Versicherung

Seit dem 01. September 2008 kann ein Versicherungsnachweis nur noch elektronisch erbracht werden. Wer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, erhält keine schriftliche Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) mehr. Die Versicherungsgesellschaft übermittelt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält, direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Dort wird der Datensatz verarbeitet und der neue Versicherer in die Fahrzeugakte eingetragen. Der Fahrzeughalter kommt mit diesem Übermittlungsvorgang nicht in Berührung.

Vermeiden Sie daher die Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges wegen fehlendem Versicherungsschutz, rückständiger Kfz-Steuer oder Mängelanzeigen durch die Polizei durch rechtzeitiges Überweisen der Versicherungsprämien, Steuerschulden beim Finanzamt bzw. Mängelbeseitigung.

Beachten Sie bitte auch, dass ein Versicherungswechsel, der uns von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft angezeigt wird, Ihnen nicht nochmals von uns mitgeteilt wird. Ihre bisherige Versicherungsgesellschaft wird über das Erlöschen des Versicherungsverhältnisses informiert. Die Nichtentrichtung der Versicherungsprämie an die neue Versicherung (weil ein Wechsel von Ihnen evt. gar nicht gewollt war) kann daher zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Entstempelung des Fahrzeuges führen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 06861-80304 oder -302.

Hinweise beim Versicherungswechsel

 











 

 

 

 

Seite zurück Nach oben