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Führerscheinwesen (Neuerteilung)

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug oder freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor der festgesetzten Sperrfrist beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:
Antragsvordruck, Personalausweis/Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung, ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild.

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse A u.B: Sehtestbescheinigung, Nachweis Erste Hilfe, Führungszeugnis, Abschrift aus der Führerscheinkartei (wenn noch kein Kartenführerschein ausgestellt war).

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, D1 und D zusätzlich: Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung statt Sehtest, Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung. ggf. Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation.

Im Falle einer abstinenzbedürftigen Alkohol- oder Drogenproblematik müssen bei einer MPU für 6 bis 12 Monate Abstinenznachweise vorgelegt werden. Diesbezüglich sollte man sich vor der Beantragung der Neuerteilung beraten lassen, ob man selbst diese Bedingungen erfüllen muss.

Gebührenrahmen: 8,40 Euro bis 33,40 Euro bei Antragstellung; 151 Euro bei Aushändigung Führerschein (Rahmen 80 Euro - 260 Euro)











 

 

 

 

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