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Dezernat 3

Das Kreisjugendamt

Das Jugendamt als größte Abteilung der Kreisverwaltung hat vielfältige Aufgabengebiete, allesamt mit dem Ziel, Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Fünf Sachgebiete und ihre Arbeitsbereiche:

  1. Jugendarbeit/Schulsozialarbeiter/Jugendberufshilfe
  2. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) /Spezialdienste (u.a. Jugendgerichtshilfe, Frühe Hilfen, Pflegekinderdienst, Kindertagespflege
  3. Allgemeiner Sozialer Dienst/Bezirkssozialdienst (Sicherstellung von Kinderschutz bzw. Förderung und Sicherstellung des Kindeswohls)
  4. Wirtschaftliche Jugendhilfe (Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige)
  5. Sachgebiet Leistungen (Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus Unterhaltsvorschussgesetz, Bildung und Teilhabe, Beistandschaften, Amtsvormund- und Amtspflegeschaften, Ausbildungsförderung)

Getätigt werden Ausgaben wie die Bezuschussung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Kinderhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten, die Bezuschussung der  Personalkosten sowie die Übernahme der Kosten im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben des  Sozialgesetzbuches VIII (z. B. die Aufgaben von Jugendsozialarbeit und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung oder Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften).

Daneben wickelt das Kreisjugendamt die Aufgaben des Gesetzes zur Bildung und Teilhabe sowie
des BAföG ab. Zum Sachgebiet Jugendarbeit gehören die Schulsozialarbeiter an den Grundschulen des Landkreises.

Der ASD, der beispielsweise die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe und die Hilfe für junge Volljährige und in Zusammenwirken mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt, unterstützt die Kinder des Landkreises in unterschiedlichen Hilfeformen. Zu diesen Punkten zählen unter anderem die Gewährung von sozialpädagogischer Familienhilfe (ambulant) bis hin zu Heimerziehung (stationär).

Vorwiegend werden die meisten der Unterstützungsleistungen in ambulanter Form in den Familienzentren der einzelnen Sozialräume in Beckingen, Losheim am See, Merzig, Mettlach-Orscholz und Wadern erbracht. Dort finden Familien eine zentrale Anlaufstelle für unterschiedliche Belange. Durch den direkten Bezug zum Wohnort der Hilfesuchenden können die Mitarbeiter der Familienzentren schnell und vor allem vor Ort die passgenaue Hilfe bei Problemen anbieten. Zudem können sie früher bestehende Problemstrukturen erkennen und mit präventiven Angeboten, zum Beispiel zur Stärkung der Erziehungskompetenz, vorbeugend tätig werden.

Die Familienzentren werden in Kooperation mit verschiedenen freien Trägern geführt.

Viele der Aufgaben und Ausgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch das Kreisjugendamt ausgeführt werden.


Kreisjugendamt

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-160
06861-80-365
jugendamt@merzig-wadern.de



tätig werden.

Das Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern ist neben dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und anderen Einrichtungen, zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.


Die Arbeitsweise umfasst dabei analysierende, beratende, vernetzende, moderierende, koordinierende, überwachende, kontrollierende und eingreifende Funktionen. Hierbei arbeiten die Bediensteten teilweise sachgebietsübergreifend zusammen. Je nach Aufgabe sind dazu Kenntnisse aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z. B. der Infektiologie, der Hygiene, der Kinder- und Jugendmedizin, der Zahnmedizin, der Sozialen Arbeit, der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Epidemiologie erforderlich.

Exemplarisch seien hier das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Saarlandes, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Trinkwasserverordnung, die Saarländische Badegewässerverordnung, die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten des Saarlandes, die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Saarlandes, Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch Institutes und des Umweltbundesamtes genannt.

Aufgaben des Gesundheitsamtes

  • Erstellung von Gutachten und Zeugnissen
  • Führung einer Todesursachenstatistik
  • Durchführung eines Influenza-Monitorings
  • Aufklärung, Beratung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten bei Einzelpersonen, Bevölkerungsgruppen und in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Präventions-, Beratungs- und Testangebot zur HIV-Infektion und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Begehung von Einrichtung z.B. Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen, Alten- und
  • Pflegeheime im Rahmen der Überwachung, der Einhaltung der Anforderungen der Hygiene im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
  • Unterstützung und Initiierung gesundheitlicher Angebote für den Personenkreis, der wegen körperlicher-, seelischer-, geistiger- oder sozialer Umstände besonders hilfsbedürftig ist
  • Beteiligung an sozialpsychiatrischen Aufgaben durch Beratung, Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen
  • Durchführung von Individualbegutachtung und flächendeckenden ärztlichen Einschulungsuntersuchungen um Einschränkungen der Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Einschränkungen festzustellen
  • Durchführung von zahnärztlichen Untersuchungen in Grund- und Sonderschulen und weiterführenden Schulen
  • Impfberatungen zu allgemeinen Impfungen und Reiseimpfungen
  • Gelbfieberimpfstelle

Gesundheitsamt

Hochwaldstraße 44
66663 Merzig

06861-80-420
06861-80-414
gesundheitsamt@merzig-wadern.de

Der Schulpsychologische Dienst

Der Schulpsychologische Dienst bietet grundsätzlich Hilfe bei schulbezogenen Problemen oder Fragestellungen. Klassische Anmeldegründe sind unter anderem: Allgemeine Lern- und Leistungsprobleme, vermutete Lese-Rechtschreibstörung, vermutete Rechenstörung, schulische Verhaltensprobleme, Konzentrationsprobleme, vermutete Hochbegabung, Schul- und Leistungsängste, Mobbingsituationen, Schullaufbahnberatung (Einschulung, Wechsel zur weiter führenden Schule).

Doch nicht nur bei diesen Themen werden die psychologischen Fachkräfte und die Verwaltungskräfte des Schulpsychologischen Dienstes im Landkreis Merzig-Wadern tätig: Der Schulpsychologische Dienst kommt auch in schulischen Krisensituationen bei potenzieller Selbst- oder Fremdgefährdung (siehe Notfallpläne für saarländische Schulen „Hinsehen und Handeln“) zum Einsatz.

Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes sind für alle öffentlichen Schulen im Landkreis - insgesamt 35 Schulen - zuständig und je nach Anliegen und Auftrag Ansprechpartner für Schüler, deren Eltern oder auch Lehrkräfte. Um ein Verständnis für die Intensität der Arbeit zu vermitteln: Die Zuständigkeit bezieht sich auf potenziell 12.398 Schülerinnen und Schüler sowie 999 Lehrkräfte (Zahlen Schuljahr 2016/2017).

Schulpsychologischer Dienst

Sekretariat

Torstraße 43
66663 Merzig

06861/ 80-1540
06861/ 80-1548
schulpsychologe@merzig-wadern.de

Das Amt für soziale Angelegenheiten

Der Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe erbringt Sozialleistungen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Amt für soziale Angelegenheiten (ASA), im allgemeinen Sprachgebrauch als „Sozialamt“ bezeichnet.

Das ASA ist zuständig für die Erbringung beziehungsweise die Gewährung folgender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII:

Aufgabenbereiche

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel
  • Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel
  • Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel
  • Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel


Das ASA nimmt im Wesentlichen Aufgaben nach dem SGB XII wahr, also des „untersten sozialen Netzes“ im Gesamtsystem der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungen der anderen Sozialleistungssysteme gehen der Sozialhilfe vor, d. h. die Sozialhilfe erbringt erst dann Leistungen, wenn die vorrangig zur Leistung verpflichteten Systeme im Einzelfall keine oder keine ausreichenden Leistungen gewähren.

Weitere Aufgabenbereiche sind die Bearbeitung von Hilfefällen:
• nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
• nach dem Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG),
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel SGB XII
• des Hilfsfonds „Bürger in Not“

Auch erfolgt auf der Grundlage von Kreistagsbeschlüssen eine jährliche Förderung der freien Wohlfahrtspflege.

Dem ASA organisatorisch zugeordnet sind zudem der Pflegestützpunkt und die Betreuungsbehörde.

Der Pflegestützpunkt hat drei Hauptaufgaben:

  1. Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen
  2. Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote
  3. Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichts (Feststellung aufklärungsbedürftiger Sachverhalte, Gewinnung geeigneter Betreuer)
  • Beratung, Qualifizierung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Anregung und Förderung von die Tätigkeit einzelner Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zugunsten betreuungsbedürftiger Personen
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Förderung der beiden Betreuungsvereine im Landkreis (AWO und Caritas)
  • Übernahme von Betreuungen als Behördenbetreuer

Amt für soziale Angelegenheiten

Am Gaswerk 3
66663 Merzig

06861-80-0
06861-80-350
soziales@merzig-wadern.de

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