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Einsicht in Bauakten

Im Bauarchiv der Unteren Bauaufsicht werden zu fast allen Gebäuden, die im Landkreis Merzig-Wadern nach 1945 rechtmäßig errichtet worden sind, Bauakten verwahrt.

Berechtigten, in der Regel Bauherren, Eigentümer oder Bevollmächtigte, wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag Akteneinsicht gewährt. Die Berechtigung muss nachgewiesen werden. Als Nachweis kommt ein Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Maklervertrag, Bestellung durch ein Gericht, etc. in Betracht.

Nach dem Gebührenverzeichnis Bauaufsicht fällt eine Pauschalgebühr von 25 Euro für die Akteneinsicht an.

Dokument zum Download:

Antrag auf Einsicht in Bauakten

 

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