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04.10.2022

Maskenpflicht in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Maskenpflicht_Gesundheitsamt
Maskenpflicht_Gesundheitsamt

Im Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern müssen ab 1. Oktober Atemschutzmasken in allen Räumlichkeiten getragen werden, in denen medizinische Untersuchungen stattfinden.

Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 1. Oktober 2022 dürfen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Diese Regelung gilt bis zum 7. April 2023.

Somit erstreckt sich der Anwendungsbereich der Maskenpflicht nicht auf die übrigen Teilbereiche des Gesundheitsamtes, in denen keine entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden.

Unabhängig davon sind folgende Gruppen von der Regelung ausgenommen:

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
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