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Landkreis Merzig-Wadern als Risikogebiet ausgewiesen

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Der Landkreis Merzig-Wadern hat den kritischen Wert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten.

Am Mittwoch, dem 14. Oktober sind 10 neue Fälle gemeldet worden. Der 7-Tages-Inzidenzwert steigt auf 51,3 und übersteigt damit die Marke von 50, die für die Einstufung als Risikogebiet maßgeblich ist. „Durch die neuen Infektionen haben wir den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten. Der Fallanstieg erklärt sich überwiegend aus mehreren privaten Feierlichkeiten, die jeweils längere Infektionsketten in Gang gesetzt haben. Jetzt gilt es umso mehr die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Kontakte müssen beschränkt werden, damit das Gesundheitsamt in der Lage bleibt, die Kontaktketten zeitnah zu verfolgen. Die Unüberblickbarkeit von Kontakten positiv getesteter Personen stellt, so die Landrätin, derzeit die größte Gefahr dar. Die Situation hat sich verschärft – passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf“, appelliert Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich.

 

Die Ausweisung als Risikogebiet zieht folgende Maßnahmen mit sich, die der Landkreis Merzig-Wadern in einer Allgemeinverfügung festgehalten hat:   

  • Privatveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit bis zu 25 Personen. In privaten Räumen wird eine Teilnehmerzahl von höchstens zehn gleichzeitig anwesenden Personen empfohlen. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind dabei einzuhalten.

 

  • Öffentliche Veranstaltungen, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen.

 

  • Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhausverzehr abzugeben. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

 

  • In den Sportstätten des Landkreises sind die Abstands- und Hygieneregeln zwingend einzuhalten. Bei Sportveranstaltungen haben die Vereine durch Ordner, die der Verein stellen muss, dafür Sorge zu tragen, dass im Außen- und Innenbereich die geltenden Hygieneanforderungen umgesetzt und beachtet werden. Die Durchführung von Feierlichkeiten jeglicher Art ist untersagt.

 

  • Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis Merzig-Wadern kommen, keine Auswirkungen.

Einwohner des Landkreises Merzig-Wadern, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, haben die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten zu beachten. Sie können sich ab Donnerstag, dem 15. Oktober kostenlos auf dem Testgelände in Saarbrücken auf das Virus testen lassen. Für Personen, die im Landkreis Merzig-Wadern Urlaub machen, gelten keine besonderen Regelungen. Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten.

Der Landkreis bleibt Risikogebiet, bis der Wert fünf Tage in Folge unterschritten wird. Im Laufe der kommenden Woche soll die neue Rechtsverordnung des Landes in Kraft treten, die die Regeln anpasst und für regionale Risikogebiete klare Regelungen trifft.

Die heute bekanntgegebene und ab morgen gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Merzig-Wadern kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: www.merzig-wadern.de

 

Die neue Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 1. November 2020.

14.10.2020 
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