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15.12.2021

Kundengespräche in der Kreisverwaltung unter Einhaltung der 3G-Regel

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Die Kreisverwaltung Merzig-Wadern führt zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter ab Montag, 20. Dezember, die 3G-Regel in den Büros der Kreisverwaltung ein. Hiervon ausgenommen sind lediglich der Warte- und Servicebereich, sodass feste Termine im Bereich der Zulassungsstelle grundsätzlich weiterhin mit Maske möglich sind. Ausgenommen sind allerdings auch hier Zulassungen, die eine individuelle Beratung außerhalb des Wartebereiches erfordern (z.B. Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen, Zahlung von Steuerrückständen).

Die Kreisverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 20. Dezember, nur noch mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Nachweis über eine Genesung oder einem negativen Testnachweis einer offiziellen Teststelle zu Terminen zu erscheinen. Der Genesenen-Nachweis ist maximal sechs Monate nach der Corona-Infektion gültig – ein Schnelltest-Nachweis darf maximal 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein.

Zu Terminbeginn wird der jeweilige Nachweis durch den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin überprüft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfüllen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe seit dem 24. November die 3G-Regel.

Im Wartebereich der Zulassungsstelle sowie bei der Abgabe von Unterlagen im Service-Center gilt die 3G-Nachweispflicht nicht. In diesen beiden Bereichen sind weiterhin die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten.

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